Faire Honorare
Je nach Auftrag und erbrachter Leistung, rechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Erstberatung
Eine erste steuerliche oder anwaltliche Beratung wird ebenfalls nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet, kostet aber höchstens 190,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (§ 21 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung, § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Zeithonorar
Im Rahmen einer Honorarvereinbarung sind, im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen, auch Zeithonorare möglich, wobei unsere Sätze derzeit für
| Leistung | Honorare |
|---|---|
| Berufsträger und qualifizierte Mitarbeiter | 150,00 € |
jeweils pro Stunde incl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Pauschalhonorare
Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall möglich.