Faire Honorare
Je nach Auftrag und erbrachter Leistung, rechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Erstberatung
Eine erste steuerliche oder anwaltliche Beratung wird ebenfalls nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet, kostet aber höchstens 180,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Zeithonorar
Im Rahmen einer Honorarvereinbarung sind, im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen, auch Zeithonorare möglich, wobei unsere Sätze derzeit für
Leistung | Honorare |
---|---|
Berufsträger | 60,00 € |
qualifizierte Mitarbeiter | 42,00 € |
reine Buchhaltungsarbeiten | 35,00 € |
pro halbe Stunde betragen, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei im 15 Minuten Takt abgerechnet wird.
Pauschalhonorare
Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall möglich.