Honorare


Faire Honorare

Je nach Auftrag und erbrachter Leistung, rechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

 

Erstberatung

Eine erste steuerliche oder anwaltliche Beratung wird ebenfalls nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet, kostet aber höchstens 180,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

 

Zeithonorar

Im Rahmen einer Honorarvereinbarung sind, im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen, auch Zeithonorare möglich, wobei unsere Sätze derzeit für

LeistungHonorare
Berufsträger und qualifizierte Mitarbeiter70,00 €
reine Buchhaltungsarbeiten45,00 €

jeweils pro halbe Stunde incl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

Pauschalhonorare

Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall möglich.